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Sozialrecht in Deutschland


Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten


Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Es handelt sich um ein sehr günstiges Sozialsystem, seine Voraussetzungen sind daher eng.

Das Verletztengeld – Leistung vergleichbar mit Krankengeld, mit dem Ursprung in einem Arbeitsunfall oder in einer Berufskrankheit – ist der Höhe nach auf 80 % des durchschnittlichen Verdienstes aus dem letzten Jahr vor der Arbeitsunfähigkeit  beschränkt (es zählen nur die Zeiten, in denen Einkommen erzielt wurde), zusätzlich begrenzt auf die Höhe des letzten monatlichen regelmäßigen Nettoverdienstes.

Es wird bis zu 78 Wochen geleistet.

Bei den Renten wegen einem Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit sind diese – bei voller Erwerbsminderung – auf 2/3 des im letzten Jahr erzielten Verdienstes beschränkt (maßgeblich im Ergebnis nur die Zeiten der Erzielung von Einkommen, nicht der Arbeitslosigkeit etc.!).

In der Praxis liegt es meistens der Höhe nach über den Renten aus der Rentenversicherung (also vor allem Renten wegen Alters).

Unter einem Arbeitsunfall versteht man ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt, zu denen es „infolge“ der versicherten Tätigkeit kommen muss. Unter einer versicherten Tätigkeit ist vor allem die Arbeit selbst zu verstehen, deren Verrichtung, Erfüllung von Aufgaben und Wahrnehmung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Im Hinblick auf die besonders weitgehenden Ansprüche der Versicherten aus der gesetzlichen Unfallversicherung – vor allem der Arbeitnehmer – wird dabei auf ganz konkrete Momente in den Arbeitsabläufen abgestellt, die unmittelbar in einem Unfall mündeten. Ablenkungen durch die untypischen für die Arbeitsabläufe Ereignisse, Verrichtung eigenwirtschaftlicher oder privater Tätigkeiten (z. B. ein Handytelefonat mit der Familie) können die Ursächlichkeit unter Umständen anders beurteilen lassen.

Auch der Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause ist geschützt.

Auch hier wird eng vor allem auf den unmittelbaren Weg zwischen der Arbeitsstätte und dem Zuhause abgestellt. Abstecher zur Erledigung von Einkäufen könne den Schutz zumindest bis zum Wiederbetreten des unmittelbaren Nachhauseweges entfallen lassen.

Bei Berufskrankheiten sind vor allem die zu diesem Fall erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen vor Allem maßgeblich, wichtig ist zu wissen, dass im Schnitt ca. 10 % der gestellten Anträge erfolgreich sind.

In den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – des bestausgestatteten Sozialsystems Deutschlands kommt man nur durch ein Nadelrohr.