Arbeitsrecht in Deutschland
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann in Deutschland auch schriftlich geschlossen werden.
Den Arbeitgeber trifft nur die Pflicht, die wichtigsten Arbeitsbedingungen in schriftlicher Form innerhalb eines Monates seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen. Dazu gehören die Arbeitszeit, der Arbeitsort, die Namen und Adressen der Parteien des Arbeitsvertrages, Zeitpunkt des Beginns und die Dauer bei befristeten Arbeitsverträgen, die Höhe sowie die Bestandteile und die Berechnung der Vergütung etc.
Der Arbeitsvertrag muss – soweit er in Deutschland umgesetzt werden soll – nicht in andere Sprachen übersetzt werden.
Der Arbeitsvertrag muss u. A. einen Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge beinhalten, ohne einen solchen Hinweis kann die Geltung deren – für den Arbeitnehmer – negativen Folgen mit dem Hinweis auf die Verletzung der Hinweispflicht abgewehrt werden.
Behauptungen, die für den Arbeitnehmer günstig sind, können bei Vorliegen entspr. Indizien zur Beweislastumkehr führen – d. h. der Arbeitgeber muss dann Beweisen erbringen, wenn er etwas Anderes behauptet.