Sozialrecht in Deutschland
Die Deutsche Rentenversicherung
Einer Sache muss man sich bewusst sein: Die Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung ist nur als eines der Mittel der Altersabsicherung anzusehen. Es müssen zusätzliche Wege der Einkommenssicherung gesucht werden. Es handelt sich zwar um ein Umlagesystem, d. h. die jetzt gezahlten Renten werden aus den aktuellen Beiträgen gezahlt. Die Höhe der Leistungen wird aber von den eingezahlten Beiträgen, eventueller rentenrechtlich wichtiger, anderer Zeiten (Elternzeit etc.) und den in diesen Zeiten erzielten Einkommen abhängen. Geringe Einkommen, viele oder lange Zeiten ohne Einkommen oder Entgeltersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I) sondern mit Grundsicherungsleistungen führen dazu, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sich immer öfter – netto – im dreistelligen Bereich bewegt.
Am wichtigsten sind Zeiten mit Beiträgen, am besten mit Beiträgen aus einer Vollzeitbeschäftigung. Im Falle von Entgeltersatzleistungen – also Leistungen die nach dem zuletzt erzielten Verdienst bemessen werden – werden solche Zeiten rentenrechtlich auch entsprechend berücksichtigt.
Unterschiedliche Renten haben unterschiedliche Wartezeiten, die allgemeine beträgt 5 Jahre, d. h. man muss 60 Monate von Beitragszahlung oder anderer anerkannter Zeiten aufweisen. Die längste Wartezeit weist die Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) auf: 45 Jahre.
Außer durch das Erreichen einer Altersgrenze kommt man zu den Leistungen über Erwerbsminderung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich immer um eine im Vergleich zu einer Altersrente reduzierte Leistung handeln wird. D. h. Erwerbsminderungsrenten sind auch von dem Sinken des Leistungsniveaus der Rentenversicherung betroffen, wegen des sowieso reduzierten Leistungsniveaus können sie nur eine zusätzliche Alternative darstellen.
Wichtig ist dabei, dass auch Krankheiten wie Depression oder Schizophrenie etc. auch als Erwerbsminderung verursachende Krankheiten anerkannt werden.