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Arbeitsrecht in Deutschland


Urlaub


In Deutschland hat jeder bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Tarifvertraglich oder einfach im Arbeitsvertrag selbst kann ein höherer Anspruch geregelt werden. Besonderheiten gibt es auch bei Schwerbehinderten (oder den Personen die mit Schwerbehinderten per Bescheid gleichgestellt wurden).

Die Zahl der gesetzlichen Urlaubstage kann variieren je nach der Zahl der Arbeitstage in der Woche:

  • bei 5 Tagen in der Woche – 20 Tage Urlaub im Jahr
  • bei 4 Tagen in der Woche – 16 Tage Urlaub im Jahr
  • bei 3 Tagen in der Woche – 12 Tage Urlaub im Jahr
  • bei 2 Tagen in der Woche – 8 Tage Urlaub im Jahr
  • bei 1 Tag in der Woche – 4 Tage Urlaub im Jahr

Urlaubsanspruch entsteht in vollem Umfang erst nach einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Fängt ein Arbeitsverhältnis am 01. Juli eines Kalenderjahres oder endet er am 30. Juni des Kalenderjahres, entsteht ein anteiliger hälftiger Urlaubsanspruch. Bei einem späteren Anfang oder früheren Ende entsteht ein anteiliger Anspruch für jeden vollen Monat.

Beispiel: Anfang am 15. Oktober, also 2,5 Monate bis zum 31. Dezember – Urlaubsanspruch für 2 Monate.

Nach dem Ablauf von ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses entsteht ein voller Anspruch. Das bedeutet, dass man Urlaubsabgeltung für das ganze Jahr verlangen kann (dann kann aber kein Urlaub mehr bei dem neuen Arbeitgeber genommen werden – es sei denn er gewährt mehr Urlaub im Vertrag als im Gesetz vorgesehen wurde).

Urlaubsabgeltung unterliegt den Ausschlussfristen von meistens zw. 2 (manchmal 1 Monat! – abhängig von der Branche und dem konkreten Arbeitsvertrag) und 6 Monaten ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses.