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Strafrecht in Deutschland


Zeugen im deutschen Strafprozess

Die Bereitwilligkeit der Gerichte, mit der die Aussagen von Zeugen für glaubhaft gehalten werden, überrascht nicht nur im Strafprozess. Im Strafprozess sind es vor allem die Berufszeugen, d. h. Polizeibeamte, die für einen Verteidiger Herausforderungen bieten.

Es gilt zwar, dass als Beweis nur die geäußerten Erinnerungen gelten können. Die Vermutung liegt nahe - in einigen Fällen mit dem Schwerpunkt in den Aussagen der Polizeibeamten dürfte dies sogar als bestätigt gelten - dass die Beamten die vorher gelesenen, von ihnen selbst nach den jeweiligen Einsätzen verfassten Berichte einfach wiederholen, eventuell ergänzt um einige Randbemerkungen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen steigern sollen. Von einer unverfälschten Erinnerung kann angesichts manchmal erheblicher Zeitabstände dazwischen (1 Jahr oder mehr) keine Rede sein, zumal es sich um Personen handelt, die mit solchen Situation im Berufsalltag dauernd zu tun haben. In der Praxis hat man mit gewohnten Argumentationsmustern zu tun, um die Glaubhaftigkeit einer Aussage zu begründen, so dass von einer Überprüfung der Erinnerung in Bezug auf das konkrete Geschehen noch weniger ausgegangen werden kann.

Vor diesem Hintergrund bedarf es eines konzentrierten, geübten und ausdauernden Vorgehens gegen diese Schemata, um die entscheidenden Personen zum Zweifeln zu bringen. Wichtig sind der Charakter des Geschehens, dessen Hintergrund, die Beteiligten usw. Wichtig ist z. B. die Vernehmung frei von logischen Reihenfolgen durchzuführen, als sie dem Zeugen die Gelegenheit geben können, die Aussage nach logischen Schritten aufzubauen, um die Überzeugungskraft der Aussage zu steigern. Wichtig ist das sonstige Beweismaterial, wobei das Gericht, das die Anklageschrift zur Verhandlung zugelassen hat, das gegebenenfalls sogar den Haftbefehl wegen des Vorliegens eines dringenden Tatverdachts bestätigt hat, eher geneigt sein dürfte, diese so zu präsentieren, dass Widersprüche zu dem sonstigen Beweismaterial ausgeräumt werden können. Denn es gibt viele unterschiedliche - z. B. mehr oder weniger überraschende - Momente und Möglichkeiten während der Vernehmung eines Zeugen, um die Übereinstimmung seiner Angaben mit dem sonstigen Beweismaterial zu überprüfen.